Im 19. Jahrhundert vor Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 bestand Deutschland aus vielen Staaten, die zu einem großen Teil ihre eigene Währung besaßen. Wenn man über die Grenzen der Kleinstaaten hinweg handelte oder investierte, musste man mit Gulden, Talern, Franken und verschiedenem Kleingeld zurechtkommen. Währungsunionen sollten Abhilfe schaffen und die Wirtschaft in allen Staaten fördern: 1838 wurde mit dem Dresdner Münzvertrag der Doppeltaler als „Vereinsmünze“ des Deutschen Zollvereins eingeführt. Dieser galt in Preußen und weiteren deutschen Staaten, seit 1854 auch im Königreich Hannover. Eine weitere Stufe einer Vereinheitlichung des Geldes wurde mit dem Wiener Münzvertrag von 1857 erreicht. Als wichtigste Silbermünzen liefen seitdem der doppelte und einfache Vereinstaler in den Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins um. Die Reichsgründung 1871 machte schließlich eine gemeinsame Währung notwendig, die im Münzgesetz von 1873 und mit der Einführung der Mark als dem neuen Nominal festgeschrieben wurde. (SV)